Rechtliche Grundlagen für die Planung und Durchführung von Gefahrguttransporten nach GGVSEB.
Diese Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen der DFWSpirits GmbH im Bereich der Planung und Koordination von B2B-Transporten flüssiger Ladungen und Spezialchemikalien. Vertragsgegenstand ist die Erstellung von Transportkonzepten unter Berücksichtigung der deutschen Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Die reine Beförderung erfolgt durch autorisierte Frachtführer; DFWSpirits übernimmt keine Haftung für deren Betrieb.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle übergebenen Güter korrekt deklariert, verpackt und gekennzeichnet sind. Er übermittelt vollständige Sicherheitsdatenblätter und Gefahrgutbegleitpapiere gemäß GGVSEB Anlage 2. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben haftet der Auftraggeber für entstehende Mehrkosten und Verzögerungen. Änderungen der Ladungszusammensetzung sind unverzüglich mitzuteilen.
DFWSpirits haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf den Wert des jeweiligen Transportauftrags. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Frachtführer bleibt unberührt.
Zur Echtzeit-Überwachung von Temperatur, Druck und Standort setzt DFWSpirits Telematiksysteme ein. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Auftragsabwicklung und der Einhaltung gesetzlicher Nachweispflichten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des Auftraggebers oder bei gesetzlicher Verpflichtung. Der Auftraggeber kann die Löschung der Daten nach Abschluss des Auftrags verlangen, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.
DFWSpirits benennt für jeden Transport flüssiger Gefahrgüter einen Havariekommissar, der im Störfall die Einsatzleitung koordiniert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Ressourcen für die Schadensbegrenzung bereitzustellen. Die Kosten für den Einsatz des Havariekommissars und behördliche Maßnahmen trägt der Verursacher des Schadens. Regelmäßige Schulungen des Personals sind vom Auftraggeber sicherzustellen.
DFWSpirits behält sich vor, diese Bedingungen mit einer Frist von vier Wochen zu ändern. Der Auftraggeber wird per E-Mail informiert; Widerspruch ist innerhalb von zwei Wochen möglich. Bei Nichtwiderspruch gelten die neuen Bedingungen als angenommen. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von DFWSpirits in Paul-Stadler-Platz 813, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Für Rückfragen zu diesen Bedingungen steht die Rechtsabteilung unter info@dfwspirits.com zur Verfügung.